2 % für unsere Mitarbeiter

Unsere Verkaufspreise bleiben unverändert. Dafür geben wir die eingesparten 2 % Mehrwertsteuer in Form von Sonderzahlungen an unsere Mitarbeiter weiter.

Trotz der Mehrwertsteuersenkung bleiben unsere Verkaufspreise unverändert. Dafür geben wir die eingesparten 2 % Mehrwertsteuer in Form von Sonderzahlungen an unsere Mitarbeiter weiter.

Zum Hintergrund: Seit dem 1. Juli 2020 senkt die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz auf Lebensmittel im Außer-Haus-Verkauf von 7 % auf 5 % und für Speisen, die in unserem Kleinen Café verzehrt werden, von 19 % auf 16 %.

Der Mehrwertsteuersatz unserer Handwerksprodukte liegt jedoch nur im Cent-Bereich. Da ist der Aufwand der Preisanpassung und Kassenumstellung im Verhältnis ausgesprochen hoch – und die Zahlen sehr krumm. Den Aufwand sparen wir uns und lassen die gewonnen Zeit lieber euch und unseren neuesten Kreationen aus der Backstube zukommen.

Ihr seid “Glücklichmacher”!

Den Betrag, den wir weniger als Mehrwertsteuer abführen müssen, möchten wir stattdessen an unsere Mitarbeiter in Form von Sonderzahlungen weitergeben.

Vielen Dank, dass ihr uns auch und gerade in dieser Zeit weiterhin unterstützt!

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